Rechtsprechung
AG Hamburg, 26.06.2007 - 56A C 53/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de
Stundenverrechnungssätze
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- BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02
Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten
Auszug aus AG Hamburg, 26.06.2007 - 56A C 53/07
Ausgangspunkt ist die Rechtsprechung des Bundesgerichteshofes, wonach ein Geschädigter vom Grundsatz her einen Anspruch auf Ersatz der in einer markengebundenen Vertragswerkstatt anfallenden Reparaturkosten unabhängig davon hat, ob er den Wagen tatsächlich voll, minderwertig oder überhaupt nicht reparieren läßt (vergl. BGH NJW 2003, 2086 ff.-sogenanntes Porsche-Urteil). - AG Nürtingen, 14.12.2006 - 12 C 1392/06
Anspruch auf Ersatz von Reparaturkosten
Auszug aus AG Hamburg, 26.06.2007 - 56A C 53/07
Kein Geschädigter ist jedoch verpflichtet, sich auf eine Reparaturmöglichkeit verweisen zu lassen, welche eine mit der Versicherungswirtschaft und damit auch mit der Versicherung seines Schädigers geschäftlich verbundene Autowerkstatt anbietet (vergl. auch AG Nürtingen, NJW 2007, 1143).